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                                I N F O                                    
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  Jeder Funkamateur, der mit einer ortsfesten Amateurfunkstelle eine Lei-  
  stung von 10 W EIRP erreicht oder berschreitet, mu den Personenschutz  
  nach der Verfgung 306 / 97 nachweisen. Dies kann mit einer Standortbe-  
  scheinigung geschehen, die bei der Regulierungsbehrde fr Telekommuni-  
  kation und Post (RegTP) beantragt werden mu und kostenpflichtig ist,    
  oder in Form einer Selbsterklrung. Betreiber von Amateurfunkstellen, die
  vor dem Inkrafttreten des Amateurfunkgesetzes (AFuG, 28. Juni 1997) be-  
  reits ihre Amateurfunkstelle betrieben haben, brauchen diesen Nachweis   
  aufgrund einer bergangsfrist in der Amateurfunkverordnung (AFuV) erst   
  bis zum 21. Januar 2000 vorzulegen. Alle Funkamateure, die ihre Amateur- 
  funkstelle nach Inkrafttreten des AFuG erstmals betreiben, mssen diesen 
  Nachweis vor Betriebsaufnahme leisten.                                   
                                                                           
  Das vorliegende Programm hilft dem Betreiber einer Amateurfunkstelle,    
  den Standortnachweis zu erstellen. Der Verfasser orientierte sich beim   
  Erstellen des Programmes an dem Artikel                                  
                                                                           
          "Errechnen von Sicherheitsabstnden - wie geht das?"             
           von Dipl.-Phys. Thilo Kootz, DL9KCE in CQ DL 3/98               
                                                                                                                                                    
                                                                           
  Verfasser: Dr.rer.nat. Dieter Glesner / DF5VX                            
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